Richtlinie zur Sozialen Verantwortung

Jugendliche Arbeitnehmer / Arbeitszeiten

Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig über ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche informiert. Für jugendliche Arbeitnehmer beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Für Beschäftigte ab dem 18. Lebensjahr gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden. Die Arbeitszeiten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz organisiert.

Tarifverhandlungen / Gewerkschaftsrecht

Das Recht unserer Mitarbeitenden auf Tarifverhandlungen sowie auf den Beitritt zu Gewerkschaften ist ausdrücklich gewährleistet. Im Rahmen unbefristeter Arbeitsverträge können diese Rechte uneingeschränkt wahrgenommen werden. Unser Unternehmen respektiert die Vereinigungsfreiheit und unterstützt die freie gewerkschaftliche Betätigung.

Vereinigungsfreiheit

Unsere Mitarbeitenden haben das Recht, sich zu organisieren und Gewerkschaften beizutreten. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt ohne Druck oder Benachteiligung. Im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards fördern wir die uneingeschränkte Vereinigungsfreiheit.

Ruhezeiten und Feiertage

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhezeiten und Urlaubsansprüchen werden vollumfänglich eingehalten. Mitarbeitende, die an sechs Tagen pro Woche tätig sind, erhalten einen wöchentlichen Ruhetag. Gesetzliche Feiertage werden gemäß den geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen berücksichtigt.

Einstellung und Beschäftigung

Offene Positionen werden unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und auf Grundlage der Chancengleichheit besetzt. Sämtliche Einstellungsverfahren erfolgen transparent, diskriminierungsfrei und unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Sicherheit, Wohlergehen und berufliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden stehen im Mittelpunkt.

Arbeitsvertrag (Arbeitgeberverträge)

Zwischen unserem Unternehmen und den Mitarbeitenden werden unbefristete Arbeitsverträge im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossen. Im Rahmen einer strukturierten Einarbeitung werden sämtliche betriebliche Regelungen vermittelt. Arbeitsverträge werden im gegenseitigen Einvernehmen unterzeichnet und ausgehändigt.

Arbeits- und Disziplinarordnung

Zur Sicherstellung eines geordneten Betriebsablaufs gelten verbindliche Verhaltens- und Disziplinarregeln. Die Rechte der Mitarbeitenden bleiben dabei jederzeit gewahrt. Sanktionen wie unzulässige Lohnkürzungen werden nicht angewendet. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, die betrieblichen Vorgaben einzuhalten.

Zwangsarbeit
(Freiwillige Beschäftigung)

Beschäftigung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Jegliche Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit wird strikt abgelehnt. Mitarbeitende haben das Recht, das Arbeitsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen zu beenden. Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt.

Kinderarbeit
(Minderjährige Beschäftigte)

Kinderarbeit wird in unserem Unternehmen nicht toleriert. Minderjährige werden ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen, beispielsweise im Rahmen von Praktika oder Ausbildungsmaßnahmen, beschäftigt. Sämtliche Jugendschutzvorschriften werden strikt eingehalten.

Diskriminierung (Gleichbehandlungsgrundsatz)

Unser Unternehmen verpflichtet sich zur Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, politischer Überzeugung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale ist ausgeschlossen. Personalentscheidungen erfolgen ausschließlich auf Basis von Qualifikation, Kompetenz und Eignung.

Ethisches Geschäftsverhalten

Integrität und Transparenz bilden die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Korruption, Betrug, Veruntreuung oder Bestechung werden nicht toleriert. Entsprechende Präventions- und Kontrollmaßnahmen sind implementiert.

Arbeitszeiten und Vergütung
(Lohn / Gehalt)

Die Vergütung unserer Mitarbeitenden orientiert sich an branchen- und marktüblichen Standards. Arbeitszeiten, Überstundenregelungen und Zusatzleistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird konsequent umgesetzt; das Mindestgehalt entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn.

Gesundheit und Sicherheit

Wir gewährleisten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, um das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen zu minimieren. Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften werden konsequent umgesetzt. Ein respektvolles, gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld ist sichergestellt.

Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Stakeholdern

Unser Unternehmen pflegt transparente und konstruktive Beziehungen zu allen Stakeholdern. Anliegen der Mitarbeitenden werden über gewählte Vertretungen eingebracht und berücksichtigt. Eine offene Kommunikation sowie verantwortungsbewusstes Handeln prägen unsere Unternehmenspolitik.

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Die Rechte ausländischer Arbeitnehmer werden unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften geschützt. Arbeitsverträge werden in einer für die Mitarbeitenden verständlichen Sprache erstellt. Illegale Beschäftigung ist ausgeschlossen; sämtliche gesetzlichen Sozial- und Arbeitsrechte werden gewährt.